Hundeabgabe – Meldepflicht

Wer im Gemeindegebiet von Röthis zum Stichtag 31. März des jeweiligen Jahres einen über 3 Monate alten Hund hält, hat an die Gemeinde Röthis eine Hundeabgabe zu entrichten. Abgabepflichtig ist der jeweilige Halter des Hundes.

Gemäß der Hundeabgabeverordnung vom 22.11.2021 ist für den 1. Hund, der das Mindestalter von drei Monaten erreicht hat, die jährliche Hundeabgabe in der Höhe von
€ 100,00, für den 2. Hund € 135,00 und für jeden weiteren Hund einen Beitrag von € 160,00 zu entrichten.
Als Stichtag für diese Steuerpflicht gilt der 31. März des jeweiligen Jahres.

Allen in der Gemeinde Röthis gemeldeten HundebesitzerInnen, wird eine Rechnung für die Hundesteuer zugesandt.

Jene HundehalterInnen, welche ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden ersucht dies umgehend nachzuholen. (Anmeldeformulare sind im Gemeindeamt erhältlich)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tragen der Hundemarke durch das Tier gesetzlich vorgeschrieben ist.

HundebesitzerInnen, die Ihrer Melde- und Abgabenpflicht nicht nachkommen, machen sich einer Abgabenhinterziehung schuldig.

Der Bürgermeister
Ing. Roman Kopf, MSc.