ORF-Beitrag
Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF seit dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
Aus GIS wird OBS
Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt.
Für alle Personen, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse – am einfachsten unter orf.beitrag.at – registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden.
Befreiung möglich?
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen. Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Weitere Informationen sind unter orf.beitrag.at zu finden.