Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze,
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Die Antragstellung ist auch online möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Röthis oder auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung.


Kontakt 
Gemeinde Röthis
Bürgerservice
T +43 5522 45325
buergerservice@roethis.at