Trinkwasserqualität

Wir Menschen kommem mit diesem lebensnotwendigen Element jeden Tag in Berührung. Es steht im direkten Zusammenhang mit unserem Dasein.

Trinkwasser - für den menschlichen Genuss und unmittelbaren Gebrauch geeignetes Wasser, dessen Qualität den geltenden rechtlichen Bestimmungen und sonstigen Normen (national: BGBl. II Nr. 235/1998; europäisch: GEN; international: ISO) zu entsprechen hat. Trinkwasser wird als Rohwasser (Grundwasser, Quellwasser, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser u.U. auch Meerwasser) weltweit in Trinkwassergewinnungsanlagen bereitgestellt und im Wasserwerk aufbereitet. 

Trinkwasser muss farblos, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sowie frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen chemischer oder radioaktiver Stoffe enthalten.

Grenzwerte sind u.a. für Eisen, Nitrat, Pflanzenschutzmittel und den pH-Wert (Kalksättigung) festgesetzt. Dabei handelt es sich um vorsorgliche Grenzwerte, deren vorübergehende Überschreitung zulässig ist und Handlungsspielräume für Sanierungsmaßnahmen eröffnen soll; Der Zusatz von Chlor zur Desinfektion kann zwingend erforderlich sein.

Die laufende Kontrolle der Wassersorgungsanlage obliegt dem Betreiber. Untersuchungen des Wassers gemäß dem Untersuchungsumfang und den Untersuchungshäufigkeiten, welche im Probennahmestellenplan festgelegt, sind von einem befugten Labor gemäß §§ 42 oder 49 Lebensmittelgesetz oder einer nach § 50 Lebensmittelgesetz hierzu berechtigten Person durchzuführen.

Bei der laufenden Kontrolle (chemische Routineuntersuchung) werden neben der bakteriologische Untersuchung folgende Werte kontrolliert:

- Aussehehn
- Färbung
- pH-Wert
- Gesamthärte
- Carbonathärte
- Oxidierbarkeit
- Ammonium
- Eisen
- Mangan
- Nitrit
- Chlorid
- Sulfat
- Nitrat

Der Härtegrad liegt bei ca. 16° - 17° dH.