Wahlen

Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen sind Möglichkeiten der Bevölkerung, direkten Einfluss auf die Geschehnisse in einer Demokratie zu nehmen. Dies geschieht auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene sowie auf EU-Ebene.

Grundsätzliche Voraussetzung für jede Wahl, Abstimmung oder Befragung ist das vollendete 16. Lebensjahr zum Stichtag sowie die Eintragung in der Wählerevidenz einer Gemeinde.

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Wahlen müssen Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sowie Österreicherinnen und Österreicher erfüllen, deren Hauptwohnsitz im Ausland ist. Welche dies im Detail sind, erfahren Sie in unter Downloads.


Downloads 
Wahlrecht für im Ausland lebende ÖsterreicherInnen
Eintragung/Verbleib in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz
Eintragung in die Europawählerevidenz für UnionsbürgerInnen (Eintragungen sind vor einer Wahl nur bis zum jeweiligen Stichtag der Europawahl möglich.)

Wahlrecht für im Ausland lebende LandesbürgerInnen
Antrag ehemaliger LandesbürgerInnen auf Eintragung in die Wählerkartei