Altablagerung Malonsbach

Ab 1967/68 wurde eine Deponie an der Viktorsbergstraße in Röthis-Malons betrieben. Diese Deponie wurde mit Abfällen der Gemeinden Sulz, Röthis, Weiler und Laterns, Zwischenwasser, Fraxern, Viktorsberg und Klaus mit Hausmüll, Industrie- und Gewerbeabfällen sowie mit Bauschutt beschickt. Ab Juni 1983 wurde die Deponie nur noch zur Ablagerung von Baurestmassen und Bodenaushubmaterial verwendet. Die Altablagerung umfasst eine Fläche von rund 20.000 m² und ein Gesamtvolumen von mindestens 200.000 m³.

1998 wurde der Gemeinde Röthis per Bescheid aufgetragen, die Oberfläche der bestehenden Deponie abzudichten und zu rekultivieren. Dazu musste eine mineralische Dichtungsschicht von bis zu 2 m aufgebracht werden.

Seither wurden periodisch Messungen der Luft- und Wasserqualität durchgeführt. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zeigen, dass der abgelagerte Hausmüll nach wie vor biochemischen Abbaureaktionen unterliegt. Die damit verbundenen sehr hohen Methan- und Kohlendioxidkonzentrationen im Deponiegas liegen in einer Größenordnung wie sie für eine mehrere Jahrzehnte alte Hausmülldeponie charakteristisch ist.

Aufgrund der Größe des Deponiekörpers und der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse wurde auf Vorschlag des Umweltbundesamtes die Altablagerung "Malonsbach" in die Prioritätenklasse 3 eingestuft.

Für eine Altlast wird in Abhängigkeit des Gefährdungsgrades eine Prioritätenklasse festgelegt. Es gibt drei Prioritätenklassen (1,2, 3), wobei Prioritätenklasse 3 die Klasse mit der niedrigsten Priorität ist.

Aufgrund dieser Gefährdungseinstufung wurde der Gemeinde Röthis als ehemaliger Betreiber 2019 per Bescheid aufgetragen, einmal jährlich Wasserproben analysieren zu lassen und einmal jährlich Deponiegasabsaugversuche durchzuführen. Dies ist die geringstmögliche Auflage, die erteilt werden kann.

Im Bescheid wird diese Auflage wie folgt begründet:
Bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen wurden standortbezogen folgende Voraussetzungen bzw. folgendes Ziel zugrunde gelegt:

„Auf Grund der aktuellen Nutzung im Bereich der Altablagerung ergibt sich keine Gefährdung
durch Deponiegasmigration in die Umgebung. In Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten ist auch zukünftig nicht mit einer diesbezüglich sensiblen Nutzung im Bereich der Altablagerung zu rechnen.

Die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Auswirkungen der Altablagerung auf Quellwässer sind sehr gering. Im Bereich der Altablagerung ist auf Grund der hydrogeologischen Situation und der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine Nutzung von Quellwässern vorhanden oder zu erwarten.

Auf Grund dessen waren aus Sicht des altlasten- und abfalltechnischen Amtssachverständigen – in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt – (alleinige) Beobachtungsmaßnahmen ausreichend.

https://www.altlasten.gv.at/atlas/verzeichnis/Vorarlberg/Vorarlberg-V4.html

 

Deponiegas- und Wasseruntersuchung

Die Gemeinde Röthis hat die im Bescheid 2019 aufgetragenen Untersuchungen im Herbst 2020 erstmalig durchführen lassen. Im Rahmen dieser Untersuchung war zu beurteilen, ob weiterhin ausschließlich Beobachtungsmaßnahmen ausreichend oder ob andere Maßnahmen zur Verringerung des Risikos erforderlich sind.

Im Untersuchungsbericht heißt es zusammenfassend:
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse, der geologischen und wasserwirtschaftlichen Situation sowie der Tatsache, dass das Gebiet keinem Erschließungsdruck unterliegt erscheinen für die Altablagerung derzeit keine Maßnahmen zur Verringerung des Risikos erforderlich. In Anbetracht des nach wie vor hohen Deponiegasemissionspotentials der Altablagerung sowie der Einstufung der Altablagerung als Altlast der Prioritatenklasse 3 (erhebliche Gefahr für die Umwelt) durch das Umweltbundesamt erscheint es angebracht, das bisherige Beobachtungsprogramm unverändert weiterzuführen.

Erläuternd wird ergänzt:
Trotz des hohen Deponiegasemissionspotentials ergibt sich aktuell keine Gefährdung durch Deponiegasmigrationen in die Umgebung. Gegenüber den Untersuchungen an den stationären Deponiegasmessstellen aus dem Jahr 2016 haben sich im Bezug auf die Untersuchungen aus den Jahren 2020 bis 2022 keine relevanten Änderungen ergeben.

Die Auswirkungen der Altablagerung auf Quellwässer sind sehr gering. Auch hier haben sich keine relevanten Änderungen ergeben.