Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/24

Die Anmeldung ist ab sofort möglich und läuft bis 17. April 2023.

Welche Kinder können oder müssen einen Kindergarten besuchen?

Der Kindergarten kann von Kindern im Altern von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht werden. Es gilt das Alter des Kindes am Stichtag 1. September 2023.

Verpflichtet zum Besuch des Kindergartens im Umfang von 20 Wochenstunden sind Kinder, die am Stichtag fünf Jahre alt sind sowie Kinder, die am Stichtag vier Jahre alt sind und Sprachförderbedarf haben. (§ 26 Abs. 1 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes)

Für alle anderen Kinder ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Sollten nicht ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können Dreijährige auch in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen oder von Tageseltern betreut werden.

Informationen zur Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt mittels Online-Formular und ist bis 17. April möglich.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Die Betreuungskosten werden jeweils monatlich im Nachhinein verrechnet.
  • Moduländerungen können nur in begründeten Fällen in vorheriger Absprache mit der Leitung vorgenommen werden, wenn daraus keine personellen Änderungen entstehen.
  • Ein erhöhter oder besonders hoher Förderbedarf des Kindes muss bei der Anmeldung bekannt gegeben werden, damit Gruppengrößen und Personalschlüssel entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen geplant werden können. Bitte legen Sie bereits vorhandene ärztliche Gutachten als Kopie bei!
  • Allfällige Änderungen der Daten müssen umgehend der Kindergartenleitung gemeldet werden.