Verbot von Feuerwerken auch zum Jahreswechsel

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist.

Aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen unter den Feuerwerkskörpern. Daneben leiden insbesondere auch Tieren unter dem Lärm.

Ich bitte euch, dieses Verbot zu beachten und auf das Abschießen von Feuerwerken zu verzichten.

Durch den Krieg in der Ukraine, den damit verbundenen Fluchtbewegungen und der Energieknappheit gibt es derzeit viele notleidende Menschen. Auch die hohen Teuerungsraten stellen für viele Menschen eine große Belastung dar. Angesichts dieser aktuellen Lage gibt es wahrlich sinnvollere Möglichkeiten, Geld zu verwenden und zu spenden, als dieses unter großer Lärm- und Staubentwicklung in die Luft zu schießen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Bürgermeister Roman Kopf