Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Insbesondere soll die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegeldes und die Wahl der Betreuungsart dem pflegebedürftigen Menschen überlassen werden. Gleichzeitig werden durch das Pflegegeld familiäre und ambulante Pflege gefördert.

Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (zum Beispiel als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zu richten. 

Weitere Informationen zum Pflegegeld finden Sie hier. 


Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss zum Pflegegeld (ab Pflegestufe 5) vom Land gewährt wird, sofern die Pflege zu Hause erfolgt und es sich nicht um eine 24-Stunden-Betreuung handelt. Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie hier