Meldeamt

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass)
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 
  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung. 

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
Hinweis: Es ist möglich, beliebig viele (Neben-) Wohnsitze zu haben, aber nur einer davon kann der Hauptwohnsitz sein.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an. 

Nähere Informationen finden Sie hier

Kontakt 
Gemeinde Röthis
Bürgerservice
T +43 5522 45325
buergerservice@roethis.at