Abfallgebühren

V E R O R D N U N G
über die Änderung der Abfallgebührenverordnung der Gemeinde Röthis 

Von der Gemeindevertretung Röthis wurde mit Beschluss vom 22.11.2021 aufgrund der Ermächtigung der §§16 und 17 Landes-Abfallwirtschaftsgesetz i.V.m. §§ 16 Abs. 1 Z. 15 und §§ 17 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Abfallgebühren der Gemeinde Röthis (Abfallgebührenverordnung) vom 01.02.2016 die Gebühren wie folgt festgesetzt:

§ 1 Gebührensatz

 (1) Im Einzelnen bestehen folgende Gebühren (in €):

Grundgebühr für Einpersonenhaushalt – jährlich

32,90

Grundgebühr für Zwei- und Mehrpersonenhaushalt – jährlich

56,40

Zuschlag pro Wohnungsbenützer (Haushaltsmitglied) – jährlich

11,00

Zuschlag für Restmüll-Abfallsack (40 l) je Stk.

3,80

Zuschlag für Restmüll-Abfallsack (20 l) je Stk.

1,90

Zuschlag für Bio-Abfallsack (15 l) je Stk.

1,50

Zuschlag für Bio-Abfallsack (8 l) je Stk.

0,90

Bio-Abfallsack-Vorsammelbehälter 25 Liter

18,00

Wertmarke für Sperrgutabfuhr

13,00

Altstoffsammelzentrum (ASZ) Vorderland

 

Sperrmüll je 2 kg

0,55

Altholz je 2 kg

0,35

Garten- und Parkabfälle (Rasen-, Grün-, Baumschnitt) pro angefangenen 60 Litern

 

1,10

Bauschutt gemischt

pro 2kg

pro angefangenen 10 Liter

 

0,30

0,70

Bauschutt mineralisch, rein

pro 2kg

pro angefangenen 10 Liter

 

0,20

1,50

Asbestzementabfälle

pro kg

pro angegangenen 10 Liter

 

0,35

1,30

Reifen  

PKW-Reifen mit und ohne Felgen

LKW-Reifen mit und ohne Felgen

 

4,00

32,00

Flachglasabfälle pro angefangenen 10 Liter

0,50

Mineralwolle pro angefangenen 60 Litern

4,00

KOSTEN Behältergröße

Restmüll

35 Liter

3,00

55 Liter

4,70

60 Liter

5,70

120 Liter

11,40

240 Liter

22,80

660 Liter

59,46

800 Liter

68,29

1000 Liter

80,92

1100 Liter

87,18

 

KOSTEN Behältergröße

Biomüll

35 Liter

5,60

55 Liter

7,30

60 Liter

7,70

80 Liter

9,30

120 Liter

12,90

240 Liter

23,00

660 Liter

55,50

800 Liter

63,30

1000 Liter

74,50

1100 Liter

80,10

Grundgebühr für gewerbliche Betriebsanlagen und sonstige Abfallverursacher – jährlich

56,40

Die Ausgabe der Sackständer/Stk. mit 5 Biosäcken erfolgt zum Preis von € 24,00.

(2) Die Pflichtabnahme von Abfallsäcken/Haushalt wird lt. Abfuhrordnung mit 240 l festgelegt. Die Gebühr wird mit der ersten Vorschreibung der Grundgebühr für das jeweilige Jahr vorgeschrieben.

(3) Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Z. 10 %).

 § 2 Wirksamkeit

Diese Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Beschlüsse über die Festlegung der Höhe der Abfallgebühren ihre Wirksamkeit.

Kontakt
Gemeinde Röthis
Finanzwesen
T +43 5522 45325 77
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